Barbara-Huber-Forschungsstipendien

Wer kann am Stipendienprogramm teilnehmen?

Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsinstitutionen erhalten für be­son­ders innovative For­schungs­projekte, die mit neu­en Perspektiven, Fragen und Erkenntnissen signifikant zu wissen­schaft­lichem Fortschritt im Themenfeld der Ab­tei­lung Kriminologie, Öffentliches Recht oder Strafrecht beitragen, ein Barbara-Huber-Forschungsstipendium pro Jahr und wissenschaftlicher Abteilung.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
  • eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten)

Stipendiendauer

Die Stipendien werden für einen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicher­heit und Recht für einen Zeitraum von zwei bis max. sechs Monaten vergeben.

Stipendienhöhe

Das Stipendium beträgt monatlich 1.365,00 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden, 2.500,00 EUR für Postdocs und 3.000,00 EUR für Professorinnen und Professoren sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Neben dem monatlichen Stipendienbetrag kann zusätzlich ein Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder mit weiteren Forschungstätigkeiten in Deutschland oder dem (europäischen) Ausland gewährt werden.

Krankenversicherung

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen krankenversichert sein. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausrei­chen­de Krankenversicherung vorhanden ist und legen Sie uns den Nachweis vor.

Frist

Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind bis zum
30. April des Vorjahres
zu stellen.

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